Hausordnung

Hausordnung Ballettschule Lorbeer

aktualisiert 17. September 2015

 

 

Die Hausordnung gilt unabhängig von der Formulierung gleichermaßen für Schülerinnen und Schüler der Ballettschule. Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages zwischen der Ballettschule und der Schülerin bzw. deren Erziehungsberechtigten.

 

Die Schülerinnen haben rechtzeitig, unaufgefordert, regelmäßig und fertig angezogen zum Ballettunterricht zu erscheinen. 

 

Minderjährige Schülerinnen sind rechtzeitig (spätestens bei Bekanntwerden des Verhinderungsgrundes) vom Ballettunterricht zu entschuldigen.

 

Jeder Sachverhalt, der die Schülerin im Ballettunterricht beeinflussen könnte (z.B. Allergien, Verletzungen, Erkrankungen) ist dem Ballettpädagogen rechtzeitig und eindeutig mitzuteilen.

 

Schülerinnen mit ansteckenden Krankheiten oder entsprechenden Symptomen (Husten, Schnupfen, Durchfall, Parasiten) dürfen bis zur Rekonvaleszenz nicht am Ballettunterricht teilnehmen.

 

Das Inventar der Ballettschule ist pfleglich zu behandeln und in der Ballettschule zu belassen. Für Schäden und Verlust haftet die Verursacherin bzw. deren Erziehungsberechtigte.

 

Die Ballettkleidung wird am Schuljahresanfang festgelegt. Alle Schülerinnen haben in der vorgeschriebenen und sauberen Ballettkleidung zu erscheinen. Jeglicher Schmuck ist vor dem Ballettunterricht abzunehmen.

 

Für Wertsachen, Garderobe und persönliche Habseligkeiten wird keine Haftung übernommen.

 

Der Ballettsaal darf nur im Beisein eines Ballettpädagogen bzw. nach dessen ausdrücklicher Erlaubnis betreten werden.

 

In den bayerischen Schulferien und an Feiertagen findet kein Ballettunterricht statt.